Möchten Sie eine Steuerrückzahlung beantragen, obwohl Sie noch nie vom Finanzamt angeschrieben wurden?

Haben Sie Bedenken, weil Sie noch nie eine Steuerrückzahlung abgegeben haben, oder weil sie unsicher darüber sind, ob sich für Sie überhaupt eine Steuererstattung ergibt?

Hierbei helfen wir Ihnen schnell und unkompliziert.

Zuerst finden wir heraus, ob eine Steuerrückzahlung für das betreffende Jahr überhaupt noch möglich ist. Dann checken wir Ihre Einkünfte – und prüfen, was davon abgesetzt werden kann. Danach geben wir Ihnen eine Prognose über die zu erwartende Erstattung und über die damit zusammenhängenden Kosten, damit Sie sicher und bequem entscheiden können, ob es für Sie überhaupt Sinn macht, Ihre Steuererklärung von uns erstellen und einreichen zu lassen – fertig!

Abgabefristen, Steuerbescheide, Einsprüche, Fälligkeiten von Zahlungen und Erstattungen (sogar von Vorauszahlungen) – das alles behalten wir für Sie im Auge und informieren Sie rechtzeitig.

Telefonisch, per Fax oder Email, SMS oder Smartphone-App!

Gehören Sie zur Gruppe der Personen, die zur Abgabe eine Steuererklärung verpflichtet sind, wie z.B. Ehepaare mit Steuerklasse 3 / 5, Wohnungs-Vermieter, Gewerbetreibende, und viele Andere?

Dann haben Sie – wenn Sie Ihre Steuererklärung vom Steuerberater erstellen lassen – den Vorteil, dass sich die Abgabefrist automatisch um ganze 7 Monate auf >>12 Monate<< verlängert. Somit haben Sie mehr Zeit für die Vorbereitung der Steuererklärung und für die Nachzahlung der Steuer.

Sind Sie sich unsicher, ob Ihre aktuellen Steuervorauszahlungen der Höhe nach korrekt sind, oder haben Sie den Beitrag zu Ihrer Krankenversicherung länger nicht anpassen lassen?

Auch hierbei helfen wir Ihnen schnell und lösungsorientiert.

Zuerst checken wir Ihren letzten Steuerbescheid. Dann verschaffen wir uns einen Überblick über Ihre aktuellen Einkünfte, und können danach prüfen, ob Ihre einkommensabhängigen Vorauszahlungen oder Beiträge der Höhe nach korrekt sind – fertig!

Unsere Check-Services können Sie nicht nur für Ihre jährliche „Einkommensteuer“-Erklärung nutzen – die oben angeführten Grundsätze gelten bei uns natürlich für >>alle<< Arten von Steuererklärungen. So zum Beispiel auch für die Erklärungen zur

  • Körperschaftsteuer (speziell bei Vereinen und GmbHs, die geplant werden)
  • Schenkungsteuer (oft im Zusammenhang mit Geld-Schenkungen in der Familie)
  • Umsatzsteuer (bei Gründung eines Unternehmens meist schon monatlich)

Lassen Sie sich von der Steuer in Zukunft nicht mehr überraschen, denn „gut vorbereitet“ stellt eine Steuererklärung künftig kein Problem mehr für Sie dar.

Wir unterstützen Sie gerne dabei. Ich freue mich auf unseren Gesprächstermin!

 

Ihr Ansprechpartner zum Thema:

Lucas Brandhoff

Telefon Durchwahl: 06438.9251.12

E-Mail: l.brandhoff@stb-brandhoff.de