Alles Wissenswerte zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer wird neu geregelt, da das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuerberechnung für verfassungswidrig erklärt hat. Auf den ersten Hauptfeststellungszeitpunkt am 1. Januar 2022 muss deutschlandweit eine Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erfolgen.

Als Grundstückseigentümer sind Sie daher nun verpflichtet, bis zum 31.10.2022 (Frist wurde mittlerweile auf den 31.1.2023 verschoben!) eine Grundsteuererklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Bundesmodell / Ländermodelle

Nicht alle Bundesländer halten sich an die Vorgaben des Bundes für die Grundsteuerreform 2025. Bis Ende 2024 können die Länder vom Bundesrecht abweichende Regelungen entwickeln. Viele Bundesländer haben bereits eigene Pläne zur Berechnung der Grundsteuer.

Beispiel: Hessen

Für die Grundsteuerberechnung in Hessen beispielsweise kommt das Flächen-Faktor-Verfahren zum Einsatz. Die Grundstücksfläche ist dabei die Grundlage für die Berechnung. Zusätzlich wird die Grundstückslage für das sogenannte “Hessen-Modell“ berücksichtigt. Weitere Infos und die weiteren Ländermodelle hier.

Sonderkatasterauszug Hessen – Grundsteuerreform (LuF) online und kostenfrei

Um Ihnen die Vorarbeit zu erleichtern, wird die Finanzverwaltung in Zusammenarbeit mit der hessischen Katasterverwaltung Ihnen vor Beginn der Erklärungsabgabe die Möglichkeit geben, einen „Sonderkatasterauszug Hessen – Grundsteuerreform (LuF)“ online und kostenfrei abzurufen.

Das ist hilfreich, weil Sie so eine Auflistung Ihrer Flurstücke erhalten können, die für die Grundsteuererklärung relevant sind.

Abruf ab 15. Juni 2022 möglich

Ab dem 15. Juni 2022 finden Sie auf der Finanzamts-Homepage zur Grundsteuerreform den entsprechenden Link zur Abfrage im Vertriebsportal der Katasterverwaltung.

FAQ zur Grundsteuer

In den FAQ zur Grundsteuer finden Sie Informationen zur Vorbereitung auf die Erklärungsabgabe ab 1. Juli 2022 sowie eine Suchfunktion der zuständigen Finanzämter.

Ich habe eine Aufforderung vom Finanzamt bekommen – was tun?

Sie haben eine Aufforderung zur Abgabe einer Grundsteuererklärung erhalten? Dann melden Sie sich gerne telefonisch bei uns unter 06438 / 9251 0 oder per E-Mail an info@stb-brandhoff.de. Sie bekommen dann weitere Informationen bezüglich des Bearbeitungsablaufs.

Welche Informationen bzw. Unterlagen wir für die Bearbeitung Ihrer Grundsteuererklärung benötigen, können Sie hier nachlesen und insbesondere die Checklisten der Finanzverwaltung nutzen.