Neues im Februar 2022

Minijob/Mindestlohn/Midijob: 

  • Aktueller Mindestlohn seit Januar 2022: 9,82 Euro brutto/Std.
  • Zum 1. Juli: 10,45 Euro/Std.
  • Ab 1. Oktober: 12 Euro/Std.

Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, wird mit dem Gesetzentwurf die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro erhöht und künftig gleitend angepasst.

(Hinweis: Die Grenze für die sogenannten Midi-Jobs wird von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben.)

Pendlerpauschale: Die Pauschale für Fernpendler beträgt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 38 Cent.

Arbeitnehmerpauschbetrag: Der Betrag bei der Einkommenssteuer soll auf 1200 Euro erhöht werden

Kindersofortzuschlag: Ab dem 1. Juli soll zudem ein Kindersofortzuschlag von 20 Euro für ärmere Familien ausgezahlt werden.

Steuerlicher Grundfreibetrag: Erhöhung auf 10.347 €

Sachzuwendungen an Arbeitnehmer: Sachzuwendungen im Wert von 50 € pro Monat (inklusive Mehrwertsteuer) sind steuer- und sozialversicherungsfrei (bis 2021: 44 €).

Falls Sie Fragen zu einzelnen Punkten haben, melden Sie sich gerne bei uns per Mail an info@stb-brandhoff.de oder telefonisch unter 06438-9251-0.