Neues im März 2021

Abschreibung von Computern und Software

Die bisherige Nutzungsdauer von 3 Jahren wird auf 1 Jahr abgesenkt. Details dazu hier.

Neustarthilfe

Bei der Beantragung der Neustarthilfe (Coronahilfe für Unternehmen und Selbständige)  können wir Ihnen nun auch helfen. Seit 15.3.2021 ist die Beantragung über das Portal möglich und die Kosten für unser Honorar werden anteilig zusätzlich zur Neustarthilfe erstattet.

Aussetzung der Insolvenzantragsfrist

Bis zum 30.4.2021 wurde nun die Frist durch das Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetz verlängert.

 

Falls Sie Fragen zu einzelnen Punkten haben, melden Sie sich gerne bei uns per Mail an info@stb-brandhoff.de oder telefonisch unter 06438-9251-0.