Informationsseite zur Corona-Krise und den Wirtschaftshilfen
Monatliche Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab 2021
Da wir häufiger danach gefragt wurden: Es ist nicht mehr zwingend erforderlich für Neugründer:innen, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich abzugeben. Es kommt auf die voraussichtliche Höhe der Umsatzsteuer-Zahllast an.
Corona-Hilfen für Unternehmen: Überbrückungshilfe 3 Plus
Diese kann bis 31.12.2021 gestellt werden. Bitte kommen Sie zeitnah auf uns zu, sofern Sie hier Unterstützung von uns benötigen. Details dazu hier.
Falls Sie Fragen zu einzelnen Punkten haben, melden Sie sich gerne bei uns per Mail an info@stb-brandhoff.de oder telefonisch unter 06438-9251-0.