Grundsteuerreform – die wichtigsten Infos für Grundstückseigentümer

Alles Wissenswerte zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer wird neu geregelt, da das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuerberechnung für verfassungswidrig erklärt hat. Auf den ersten Hauptfeststellungszeitpunkt am 1. Januar 2022 muss deutschlandweit eine Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erfolgen.

Als Grundstückseigentümer sind Sie daher nun verpflichtet, bis zum 31.10.2022 (Frist wurde mittlerweile auf den 31.1.2023 verschoben!) eine Grundsteuererklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Alles Wissenswerte ab sofort hier: https://sozbr.de/grundsteuer

Sie haben Fragen hierzu? Dann melden Sie sich gerne telefonisch bei uns unter 06438 / 9251 0 oder per E-Mail an info@stb-brandhoff.de.