Neues im Februar 2021

Bundestag beschließt Elterngeldreform

Der Bundestag hat den entsprechenden Gesetzentwurf am 29.01.2021 verabschiedet. Das “Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes” ist am 29. Januar vom Bundestag in 2. und 3. Lesung beschlossen worden. Die Regelungen sollen zum 1. September 2021 in Kraft treten.

Homeoffice überall da, wo es möglich ist

Arbeitgeber werden verpflichtet, ihren Mitarbeitern Homeoffice anzubieten – soweit keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.

Kinderkrankengeld – Entlastung für berufstätige Eltern

Die Regelung ist rückwirkend zum 5.1.2021 in Kraft getreten. Details können Sie hier nachlesen.

Covid-19: Überbrückungshilfe III 

Für den Zeitraum Januar bis Dezember 2021 gibt es weiterhin eine Überbrückungshilfe. Diese wurde vereinfacht und hier finden Sie Informationen dazu. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung.

Covid-19: November und Dezember-Hilfe

Die außerordentlichen Wirtschaftshilfen sind noch bis 30. April 2021 beantragbar. Sollten Sie eine Überprüfung Ihrer Antragsmöglichkeiten wünschen, wenden Sie sich gerne an uns. Wenn Sie erstmal informieren möchten, können Sie das hier tun.

 

Falls Sie Fragen zu einzelnen Punkten haben, melden Sie sich gerne bei uns per Mail an info@stb-brandhoff.de oder telefonisch unter 06438-9251-0.